Infos

Nützliches von A-Z

Adressänderung

Sie haben bei der Einschulung Ihres Kindes Ihre Adresse und
Telefonnummer angegeben. Sollte sich etwas ändern, bitten wir
um Mitteilung der Daten bei der Lehrkraft oder im Sekretariat.

Bürozeiten

Das Sekretariat ist unter der Telefonnummer (09253) 97399 in der
Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr anrufbar. Sollten Sie uns nicht
erreichen können, hinterlassen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter
eine Nachricht. Wir rufen baldmöglichst zurück.

Corona

Derzeit gibt es keine zusätzlichen Beschränkungen.

Elternabend

Im Laufe des Schuljahres finden zu verschiedenen Themen
Elternabende statt (sofern es die momentane Situation erlaubt). Einladungen können vom Elternbeirat oder der Schulleitung erfolgen.

Elternbeirat

Die Vertretung der Eltern in der Schule ist gesetzlich geregelt. Der
Elternbeirat der GS Weißenstadt besteht aus acht gewählten
Elternvertretern, die für zwei Jahre gewählt werden.

Elternsprechtage

Im ersten Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Eltern die Lehrkräfte ihrer Kinder sprechen können. Im gemeinsamen Lernentwicklungsgespräch in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 können sich Schüler und Lehrkräfte über die Leistungen austauschen. Die Erziehungsberechtigten hören zu.

Die Lehrkräfte bieten wöchentlich eine festgelegte Sprechstunde für Einzelgespräche an.

Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind die Schule nicht besuchen können, so bitten wir
Sie, Ihr Kind im Sekretariat vor 8.00 Uhr zuverlässig telefonisch oder über die Schulcloud abzumelden.
Telefon: (09253)97399

Krankheiten, die ansteckend sind, sind der Schule zu melden zum Schutz der anderen Kinder. Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienevorschriften!
Das Formular zur schriftlichen Entschuldigung finden Sie im
Downloadbereich unserer Homepage. Bitte geben Sie den
ausgefüllten Entschuldigungszettel beim Klassenlehrer ab, bei
Sportbefreiungen bitte dem Sportlehrer aushändigen.
Bei längerer Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Ferienordnung

Hier erhalten Sie die Termine für das laufende Schuljahr:

  • Tag der Dt. Einheit: Dienstag, 03.10.2023
  • Herbstferien: 30.10. – 03.11.2023
  • Buß- und Bettag: Mittwoch, 22.11.2023
  • Weihnachten: 23.12.2023 – 05.01.2024
  • Faschingsferien: 12.02. – 16.02.2024
  • Ostern: 25.03.. – 06.04.2024
  • Maifeiertag: Mittwoch, 01.05.2024
  • Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 09.05.2024
  • Pfingsten: 21.05. – 01.06.2024
  • Sommer: 29.07. – 09.09.2024

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule vergessen bzw. liegen
lassen hat, werden beim Hausmeister gesammelt. Sie können die
Fundsachen dort abholen.

Gesundes Frühstück

Die Schüler der Grundschule Weißenstadt nehmen am
„Schulfruchtprogramm“ sowie am „Schulmilchprogramm der Europäischen Union“  teil.

Jeden Donnerstag bekommen die Kinder frisches Obst und Gemüse.

Bitte denken Sie auch an den anderen Tagen an gesunde
Brotzeit. Geben Sie Ihrem Kind genügend zu trinken in
zuschraubbaren Flaschen mit.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des
Unterrichtsstoffes. Die Erledigung durch die Schüler ist Pflicht.
Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und werden von
den Kindern in Hausaufgabenheften notiert. Die
Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für eine gewissenhafte
Erfüllung der schulischen Pflichten durch die Kinder zu sorgen.
Für die Hausaufgaben bedeutet dies: regelmäßige
Beaufsichtigung und Kontrolle, aber nicht regelmäßige Hilfe.
Wichtig ist, dass sich die Eltern bei Erkrankung des Kindes um die
Beschaffung der Hausaufgaben kümmern. Das Kind sollte die
Hausaufgaben nachholen.

Hausordnung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder eine
Belehrung für das Verhalten im Haus.

Hausschuhe

An unserer Schule tragen alle Kinder Hausschuhe.

Homepage

Auf der Internetseite www.grundschule-weissenstadt.de finden Sie
aktuelle Informationen, Terminankündigungen, Formulare, die
Elternbriefe des Schuljahres sowie Berichte und Fotos über
Projekte und Veranstaltungen.

Individuelle Förderung

Das Kollegium der GSW setzt jedes einzelne Kind in den
Mittelpunkt seiner Bemühungen. Neben der Unterstützung der
Förderlehrerin bieten der mobile sonderpädagogische Dienst und
andere Beratungsstellen Hilfen an.

Kinderzeitung der Frankenpost

Unser Zeitungspate, Herr Wolf- Christian Küspert (Firma Gelo)
spendiert uns täglich eine Ausgabe der Tageszeitung
„Frankenpost“.

Kopier-, Papier- und Materialkosten, Jahresbericht

Neben den Kosten für Arbeitshefte in verschiedenen Fächern,
fallen auch Kosten für benötigte Kopien an. Mit dem
Sachaufwandsträger und in Abstimmung mit dem Elternbeirat wurde ein Pauschalpreis von 18 Euro pro Kind veranschlagt. Dieser wird zu Schuljahresbeginn eingesammelt.

Im Schuljahr 2023/24 ist wieder ein Jahresbericht in Absprache mit dem Elternbeirat geplant.

Kooperationsvertrag mit dem Kinderhort

Wir arbeiten gemeinsam mit dem Kinderhort „4 Elemente“ eng zusammen. Es wurde ein Kooperationsvertrag ab dem Schuljahr 2020/21 geschlossen. Die Erziehungsberechtigten wurden darüber informiert.

Leistungsmessung

Grundlage für Leistungsbewertung und Beratung der Schüler sind entsprechend der Art des Faches in angemessenen Zeitabständen zu erbringende Nachweise schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungen.
Schriftliche Leistungsnachweise sollen die folgenden Anforderungsstufen aufweisen: Reproduktion, Reorganisation, Transfer sowie Problemlösendes Denken. Als Notenschlüssel wird die Mindestkompetenz von 50% angewendet.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 werden die Lernzielkontrollen nicht angekündigt. In der 4. Jahrgangsstufe gelten andere Vorschriften, die den Erziehungsberechtigten am Jahresanfang vorgestellt werden.
In der Jahrgangsstufe 1 und im 1. Halbjahr der Klasse 2 werden keine Ziffernnoten erteilt.
Die Gewichtung der schriftlichen Leistungen im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen liegt bei 2:1.

Lernentwicklungsgespräche

Auch im Schuljahr 2023/24 führt die Schule in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 Lernentwicklungsgespräche anstelle der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses durch, sofern es in Präsenz durchgeführt werden kann.

Lernmittel

Lernmittelfreie Schulbücher werden den Kindern von der Schule
leihweise überlassen. Am Schuljahresanfang erstellen die Erziehungsberechtigten eine Mängelliste über den Zustand der Bücher, der am Jahresende kontrolliert wird. Da eine mehrjährige Nutzungsdauer notwendig ist, sind die Bücher pfleglichst zu behandeln. Bitte die Bücher mit durchsichtigem Einband (nicht den mit rotem
Klebeband nehmen) versehen, falls sie nicht schon eingebunden
sind. Beschädigte Bücher müssen je nach Alter anteilig bezahlt
werden.

Probenfreie Zeit für die Viertklässler

Das Kultusministerium hat festgelegt, dass die Viertklässler 4 Wochen probefreie Zeit gewährt bekommen.

Für das Schuljahr 2023/24 gilt:

06.11. – 10.11.23

08.01. – 12.01.24

19.02. – 23.02.24

08.04. – 12.04.24

In der 4. Klasse müssen die schriftlichen Leistungsnachweise eine Woche vorher angekündigt werden.

Die Anzahl der Leistungsmessungen bis zum Übertritt werden vom Kultusministerium vorgeschrieben.

Rollerfit

Mit dem Roller zur Schule? Anbei Tipps des Kultusministeriums zum sicheren Schulweg mit dem Roller:

STMUK_Flyer_Mit_dem_Roller_zur_Schule_

Schulbusse

Am ersten Schultag erhalten die Kinder den Busfahrplan. Die
Schulbusregeln sind unbedingt einzuhalten.

Schulranzen

Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten,
findet jedes Kind im Klassenzimmer ein eigenes Fach vor. Darin
können verschiedene Unterrichtsmaterialien sowie nicht benötigte
Schulbücher aufbewahrt werden. Bitte kontrollieren Sie immer
wieder den Schulranzen!

Schulcloud

Die aktuellsten Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten über unsere Schulcloud.

Schulweg

Jeden Morgen steht in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr ein
Schülerlotse am Zebrastreifen in der Kirchenlamitzer Straße und
am Übergang bei der Goethestraße. An der Goethestaße befindet sich eine Fußgängerampel.

Den Schulwegplan und weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich und
unter dem Punkt „Zebrastreifen und Übergänge“.

Der sichere Schulweg ist mit den gelben Fußtritten gekennzeichnet. Weiterhin zeigen die roten Käfer am Fahrbahnrand die Stelle der kürzesten Überquermöglichkeit an.

Sicherheit

Unser Schulhaus ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie
in den Nachmittagsstunden abgeschlossen.
Falls Sie uns besuchen möchten, bitten wir Sie sich anzumelden.
In dringenden Fällen können Sie an der Haustüre klingen.

Sorgerecht

Sollte sich in Ihrer Familie das Sorgerecht für Ihr Kind ändern,
bitten wir Sie es uns umgehend mitzuteilen und eine Kopie der
Sorgerechtsänderung der Schule auszuhändigen.

Sportunterricht

Bitte auf passende Sportkleidung achten! In der Turnhalle sind
Innensportschuhe und für den Außenbereich im Sommer
Außensportschuhe erforderlich.
Schmuck muss während des Sportunterrichts abgenommen bzw.
Ohrringe mit einem Pflaster überklebt werden. Die Kinder bringen
an den Tagen, an denen Sportunterricht ist, ihre Sporttasche mit
und nehmen sie auch wieder zum Waschen der Kleidungsstücke mit nach Hause.

Stundenplan

In der Regel erhalten die Kinder in den ersten Tagen des neuen
Schuljahres den gültigen Stundenplan ausgehändigt.

Unfall

In der Schule, auf dem Weg von und zur Schule und bei
besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die
Folgen eines Unfalls versichert. Sollten Sie aufgrund einer
Verletzung während des Schulbetriebes oder auf dem Weg den
Arzt aufsuchen müssen, bitte informieren Sie ihn und die Schule
darüber.

Unterrichtsbefreiung

Gesetzliche Grundlagen:

Die vom Staat gesetzlich verordnete Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. (Art. 35 BayEUG)

Die Schule hat dies zu kontrollieren und zu gewährleisten. (Art. 57 (2) BayEUG)

Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht gewähren. (§ 20 BayScho)

Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen.

Die Erziehungsberechtigten müssen für die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig (mindestens 3 Tage vor der Befreiung) einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer einreichen, der den Sachverhalt prüft und an die Schulleitung (bis 2 Tage vorher) weiterleitet. Bei voraussehbaren Gründen bitte mindestens zwei Wochen vorher den Antrag stellen!

Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:

Krankheit und Arztbesuch

Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind

Schwere Krankheit oder Todesfall innerhalb der Familie

Heirat in der eigenen Familie (Bruder, Schwester, Mutter, Vater, Großeltern)

Taufe, Kommunion, Firmung oder Konfirmation in der engsten Familie

Es darf keine Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien ausgesprochen werden!

Verkehrserziehung der 4. Klasse/ Schonraumübungen

Im Rahmen von Schonraumübungen sollte Ihr Kind auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet werden.

Anbei finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Kind dabei unterstützen können:

Elternbrief 2. und 3. Klasse Schonraumübungen.doc

Schonraumübung  2. und 3. Klasse

 

In der 4. Klasse findet die Verkehrserziehung zusammen mit der Polizei statt.

Auch hier ein paar Hinweise der Verkehrserzieher:

Elternbrief 4. Klasse 

Visavid

Hier finden Sie Informationen des Videokonferenzsystems des bayerischen Kultusministeriums „Visavid“ sowie die Einwilligungsformulare.

Infos Visavid

Visavid_Einwilligung und Zustimmung_Schueler Nov 2021

Datenschutz

Nutzungsbedingungen

Jederzeit können Sie die Einwilligung bei der Schulleitung per Post oder per Mail unter verwaltung@grundschule-weissenstadt.de widerrufen.

Veröffentlichung von Bildern, Fotos, Texten

Sie haben bei der Einschulung bzw. der Schulaufnahme eine
Einverständniserklärung ausgefüllt, in der Sie die Erlaubnis zur
Veröffentlichung von Bildern, Fotos und Texten für Ihr Kind
entschieden haben. Sollten Sie das widerrufen wollen, bitten wir
um schriftliche Rückmeldung.

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.
Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen „Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem Vertreter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Grund- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung.
www.antenne.de
www.bayern3.de
Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805/333 031 Auskünfte eingeholt werden. Aktuelle Informationen finden sich auch im Videotext des Bayerischen Rundfunks ab Seite 130. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule gewährleistet. Diese Schüler müssen von den Eltern bzw. Großeltern nicht sofort wieder abgeholt werden, da die Schule eine Versorgung sicherstellt, bis sich die Witterungsbedingungen entspannt haben. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen von Seiten der Koordinierungsgruppe „Schulausfall“ kein Unterrichtsausfall veranlasst werden und es dennoch vereinzelt zu schwierigen Witterungsbedingungen kommen, so können natürlich die Eltern in ihrer eigenen Verantwortung entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken und die Schule darüber zu informieren.